Gültig ab 17. Oktober 2026.
1. Allgemeines
1.1 SaaS-Vertrag
Dieser Vertrag wird mit der Tapgo GmbH, Hillerstraße 7/32, 1020 Wien, Österreich, Firmenbuch FN 661744 d, Handelsgericht Wien, im Folgenden „Heptic“, geschlossen und regelt die Bereitstellung der Softwareplattform Heptic (der „Service“) in Form von Software-as-a-Service sowie damit zusammenhängende, von Heptic erbrachte Leistungen.
1.2 Heptic
Heptic stellt dem Kunden den Service Heptic zur Verfügung. Heptic ist eine B2B-Plattform für Gastronomiebetriebe (Restaurants, Mehrstandortgruppen, Franchisesysteme und vergleichbare Betriebe der Gastronomie) für Einkauf, Lieferanten- und Artikelstammdaten, Rechnungserfassung und Zuordnung (Mapping), Ausgabenanalysen sowie KI-gestützte operative Arbeitsabläufe (einschließlich der Module Hub, Analytics und Harness, wie sie jeweils zur Verfügung gestellt werden).
1.3 SaaS (Software-as-a-Service)
Der Service wird als Software-as-a-Service betrieben. Heptic stellt die serverseitige Infrastruktur bereit. Der Kunde ist für seine eigene clientseitige Infrastruktur verantwortlich (Endgeräte, Browser, Netzwerkzugang sowie sämtliche Systeme, die er mit dem Service verbindet).
2. Geltungsbereich
2.1 Unternehmereigenschaft und Anwendungsbereich
Der Service und sämtliche Leistungen von Heptic richten sich ausschließlich an Unternehmer. Der Kunde sichert zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (als Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bzw. des jeweils anwendbaren nationalen Rechts) und nicht als Verbraucher abschließt. Der Abschluss eines Vertrags mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.
2.2 Vertragsgrundlagen
(a) Heptic schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der von Heptic erstellten schriftlichen Angebote sowie der jeweils gültigen Fassung allfälliger in das Angebot einbezogener Leistungsbeschreibungen, der Preislisten und dieses SaaS-Vertrags.
Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und der SaaS-Vertrag gelten, soweit sie nicht bloß projektspezifisch sind, für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Heptic und dem Kunden und liegen daher ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Heptic und dem jeweiligen Kunden in ihrer jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und den SaaS-Vertrag nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
(b) Ergänzend zu den in Punkt 2.2(a) genannten Vertragsgrundlagen gelten die folgenden Anlagen in ihrer jeweils bezeichneten Fassung. Sie werden dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt und sind unter der jeweils nachstehend angegebenen Fundstelle versionsgenau abrufbar:
| Anlage | Dokument | Fassung | Abrufbar unter |
|---|---|---|---|
| 1 | Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO | 17.10.2026 | heptic.de/legal/dpa |
| 2 | Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung (Deutschland) | 17.10.2026 | heptic.de/legal/confidentiality-de |
| 3 | Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung (Österreich) | 17.10.2026 | heptic.de/legal/confidentiality-at |
Anlage 1 gilt für alle Kunden, soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen vorliegt.
Die Anlagen 2 und 3 gelten nur für ihren jeweils bezeichneten Anwendungsbereich und nur, soweit die entsprechenden Voraussetzungen beim Kunden vorliegen. Sie werden mit Vertragsschluss wirksam, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung oder Unterzeichnung bedarf (siehe Punkt 17.7).
Abweichend von der Rangfolge nach Punkt 2.6 gehen die Anlagen 2 und 3 diesem SaaS-Vertrag und der Anlage 1 vor, soweit sie Regelungen über berufliche Verschwiegenheitspflichten, Beschränkungen des Kreises der zur Kenntnisnahme von Informationen berechtigten Personen, die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern mit Zugriff auf Geheimnisgeschützte Informationen oder die Haftung für Verletzungen von Verschwiegenheitspflichten enthalten. Im Übrigen bleibt die Rangfolge nach Punkt 2.6 unberührt.
Jede Anlage ist mit einem Versionsdatum bezeichnet. Abweichend von Punkt 2.3 werden Änderungen der Anlagen 1 bis 3 nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam; für Anlage 1 gilt zusätzlich die Änderungsklausel des Auftragsverarbeitungsvertrags. Frühere Fassungen bleiben unter Angabe ihres Versionsdatums abrufbar.
2.3 Künftige Änderungen
Änderungen der Leistungsbeschreibungen, Preislisten und des SaaS-Vertrags von Heptic werden dem Kunden schriftlich (einschließlich per E-Mail oder durch Hinweis im Produkt) mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen widerspricht. Ab Geltung der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen des SaaS-Vertrags auch für alle anderen noch aufrechten Verträge. Bei wesentlichen Änderungen wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung eingeräumt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung gesondert und deutlich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen seines Schweigens hingewiesen. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zum Nachteil des Kunden verschieben (insbesondere Entgelterhöhungen über die Preisanpassungsklausel hinaus sowie wesentliche Einschränkungen der Kernfunktionen), werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam; im Übrigen bleibt das Sonderkündigungsrecht unberührt.
2.4 Nebenabreden
Sämtliche Nebenabreden, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform, die auch in elektronischer Form erfolgen kann. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
2.5 Vom Kunden stammende Vertragsbestandteile
Vom Kunden stammende Vorgaben zum Inhalt der Leistungen werden, auch wenn sie Heptic bekannt sind, nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Heptic in das Angebot aufgenommen oder sonst ausdrücklich angenommen werden. Vom Kunden stammende rechtsgestaltende Elemente, wie etwa allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden, auch wenn sie Heptic bekannt sind, nur dann wirksam, wenn sie von Heptic mit einem zusätzlichen, diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Vermerk angenommen werden. Andernfalls widerspricht Heptic der Einbeziehung rechtsgestaltender Elemente des Kunden ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben des Kunden zum Inhalt der Leistungen durch Heptic bewirkt daher keine Annahme der Rechtstexte des Kunden.
2.6 Vorgehen bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot, allfälligen Leistungsbeschreibungen, allfälligen Preislisten und dem SaaS-Vertrag von Heptic gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher automatisch die allgemeineren Bestandteile des Vertrags ab. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen von Heptic und Vertragsbestandteilen des Kunden gehen sämtliche Vertragsbestandteile von Heptic vor.
2.7 Vorgehen bei Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt ohne weiteres Zutun der Parteien und ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf als durch jene wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der zwingenden gesetzlichen Regelungen am nächsten kommt. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall, dass der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthält.
3. Vertragsabschluss
3.1 Angebot von Heptic
Angebote von Heptic an den Kunden, z. B. in Form eines Einzelangebots, eines Bestellformulars, eines Katalogs oder eines Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
3.2 Angebot des Kunden
Gibt der Kunde auf Grundlage eines Angebots oder auch unaufgefordert eine Bestellung ab, so ist der Kunde an diese Bestellung zwei Wochen ab deren Zugang bei Heptic gebunden.
3.3 Annahme durch Heptic
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch Heptic zustande. Die Annahme erfolgt grundsätzlich in Schrift- oder Textform (etwa durch schriftliche Auftragsbestätigung, per E-Mail oder durch Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs des Kunden), sofern Heptic nicht zu erkennen gibt, dass es die Bestellung durch ein für den Kunden erkennbares, auf der Bestellung beruhendes Verhalten annimmt. Eine bloße Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
3.4 Online-Registrierung und Self-Service-Checkout
Legt der Kunde über app.heptic.de ein Konto an und schließt er einen kostenpflichtigen Abonnement-Checkout ab (einschließlich über Stripe oder einen anderen von Heptic genannten Zahlungsdienstleister), so stellt die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot dar. Heptic nimmt dieses durch Aktivierung des Abonnements und Bestätigung des Zugangs an. Auf die Informationspflichten von Heptic nach § 9 Abs. 1 Z 1 bis 4 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird verzichtet.
3.5 Zugang
Bei Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel gelten Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische gesetzliche Feiertage) zwischen 08:00 und 16:00 Uhr (MEZ/MESZ) abgegeben werden, als am selben Tag zugegangen; außerhalb dieser Zeiten abgegebene Erklärungen gelten als am nächsten Werktag um 08:00 Uhr (MEZ/MESZ) zugegangen.
3.6 Personenbezogene Daten für den Vertragsabschluss
Die folgenden personenbezogenen Daten sind vor der Bereitstellung des Service anzugeben oder werden im Zuge derselben erhoben: Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden), Name und Kontaktdaten der vertretungsbefugten Personen des Kunden und der operativ verantwortlichen Personen, Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie die zur Einrichtung der Benutzerzugänge erforderlichen Zugangsdaten. Sämtliche Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Zur Überprüfung der gemachten Angaben kann Heptic entsprechende Nachweise verlangen.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von Heptic in Wien, Österreich.
4.2 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung von Heptic, die sich aus sämtlichen Vertragsbestandteilen ergibt. Nicht in das Angebot aufgenommene Angaben aus anderen Quellen (z. B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu prüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und können insbesondere zu Änderungen von Preisen, Fristen und Terminen führen.
4.3 Fachgerechte Leistungserbringung
Sofern die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Heptic eine fachgerechte Ausführung entsprechend dem Zeitpunkt der Angebotslegung. Im Rahmen der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Heptic bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, sofern mehrere fachgerechte Ausführungsmöglichkeiten bestehen.
4.4 Ersetzbare Leistungen
Heptic ist berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies mit den Zielen des Auftrags vereinbar ist, der technischen Weiterentwicklung des Service dient, aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist und die wesentlichen Kernfunktionen des Service nicht beeinträchtigt werden.
4.5 Fremdleistungen und Fremdprodukte
Heptic ist berechtigt, die Leistungen selbst zu erbringen oder bei der Leistungserbringung Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und sonstige Leistungen oder Produkte Dritter (Fremdleistungen bzw. Fremdprodukte) einzusetzen, einschließlich Cloud-Infrastruktur, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Analytics-Warehouses und Anbietern von KI-Modellen, vorbehaltlich des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden.
4.6 Einbindung von Leistungen, Produkten, Daten und Rechten durch den Kunden
Soweit der Kunde im Rahmen des Hostings durch Heptic Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder sonstige Leistungen oder Produkte des Kunden oder Dritter verarbeitet oder einbindet (einschließlich Kassensysteme (POS), Lieferantenportale, Buchhaltungsexporte und E-Mail-Postfächer), ist Heptic hinsichtlich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte im vereinbarten Umfang lediglich technischer Host bzw. Auftragsverarbeiter, und der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und der Einbindungen verantwortlich.
4.7 Teilbare Leistungen
Bei teilbaren Leistungen ist Heptic zu Teillieferungen berechtigt.
4.8 Termine und Fristen
Von Heptic genannte Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.9 Vertragslaufzeit
Sofern im Angebot oder beim Checkout nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer allfälligen Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Ist eine feste Laufzeit mit automatischer Verlängerung vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um den im Angebot oder beim Checkout genannten Zeitraum, sofern er nicht unter Einhaltung der dort genannten Kündigungsfrist (mangels Regelung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat) zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
4.10 Beendigung des Vertragsverhältnisses
Mit Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses erlischt das Recht des Kunden zur operativen Nutzung des Service. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde nicht mehr berechtigt, den Service für operative Zwecke zu nutzen.
Für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Vertragsende stellt Heptic dem Kunden einen auf den Export beschränkten Zugang ausschließlich zur Sicherung und zum Export seiner im Service gespeicherten Daten in einem gängigen, weiterverarbeitbaren Format zur Verfügung. Jede darüber hinausgehende Nutzung des Service ist dem Kunden während dieses Zeitraums untersagt.
Nach Ablauf dieses Zeitraums beendet Heptic den Zugang des Kunden zum Service sowie zu den damit verbundenen Leistungen endgültig.
Die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags über die Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten bleiben unberührt.
4.11 Kündigung aus wichtigem Grund
Heptic ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden sowie den Zugang des Kunden zum Service jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei folgenden Verstößen vor:
- Verstoß gegen Verträge, Richtlinien und Anweisungen von Heptic;
- Überlassung des Service oder des Zugangs zum Service an unberechtigte Dritte;
- Nutzung des Service oder der zugrunde liegenden Infrastruktur für rechtswidrige, gesetzwidrige oder verbotene Zwecke oder in einer nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechenden Weise;
- Verursachung von Störungen des Service oder der zugrunde liegenden Infrastruktur;
- Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern von Heptic;
- Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung.
4.12 Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse (insbesondere Verzug des Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten sowie für Heptic unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Heptic oder bei Auftragnehmern von Heptic) verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. Heptic wird den Kunden hierüber schriftlich informieren.
4.13 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Heptic unverzüglich, unaufgefordert und in weiterverarbeitbarer Form sämtliche für die Leistungserbringung durch Heptic erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen und sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen zu erbringen. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung einer Ansprechperson für die Auftragsabwicklung, die Bereitstellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung von Auftragsdetails sowie die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wird die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Kunden erst während der Leistungserbringung durch Heptic bekannt, so hat der Kunde diese unverzüglich nachzureichen. Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Informationen und Leistungen selbst auf ihre Eignung, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Darüber hinaus hat der Kunde die von Heptic bereitgestellten Systemanforderungen für die Nutzung des Service einzuhalten.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus einer mangelhaften, verspäteten oder unterlassenen Mitwirkung des Kunden entstehen, und insbesondere auch für den Heptic dadurch entstehenden Mehraufwand. Soweit Heptic die Leistungen aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Kunden nicht wie vereinbart erbringen kann, ist Heptic unbeschadet sonstiger Rechte auch berechtigt, die Leistungsausführung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Kunden einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Kunden wieder aufzunehmen (soweit der Kunde bis dahin seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat), wobei sich sämtliche Termine und Fristen entsprechend verschieben.
Wird Heptic von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Kunde Heptic darüber hinaus schad- und klaglos zu halten, Heptic zu verteidigen und Heptic bei der Abwehr allfälliger Ansprüche Dritter zu unterstützen. Erhält Heptic einen Hinweis, dass die vom Kunden bereitgestellten Daten Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen, behält sich Heptic das Recht vor, den dem Kunden bereitgestellten Service unverzüglich auszusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
4.14 Umfang der Prüfpflichten von Heptic
Heptic erbringt die Leistungen so, dass die von Heptic erbrachten Leistungen für sich genommen nicht rechtswidrig sind. Heptic ist jedoch nicht verpflichtet, die von Heptic erstellten Leistungen rechtlich auf allfällige Verletzungen von Rechten Dritter oder auf allfällige Rechtsverletzungen zu prüfen, die sich aus der vom Kunden geplanten Art der Verwendung ergeben.
4.15 Umfang der Prüfpflichten des Kunden
Der Kunde hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von Heptic sämtliche Anforderungen des Kunden rechtlich erfüllen, selbst durchzuführen oder durch einen entsprechend ausgebildeten juristischen Sachverständigen durchführen zu lassen, insbesondere in verwaltungsrechtlicher, strafrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, kennzeichenrechtlicher, musterschutzrechtlicher, urheberrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, lebensmittelrechtlicher, steuerrechtlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht.
4.16 Rechte an den Leistungen
Grundsätzlich stehen sämtliche Rechte an den vereinbarten Leistungen Heptic oder den Lizenzgebern von Heptic zu. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das Recht zur Nutzung der Leistungen in dem mit Heptic vereinbarten oder von den Lizenzgebern von Heptic vorgegebenen Umfang. Ist der Lizenzumfang nicht vereinbart, umfasst er die nicht ausschließliche Nutzung, ohne Recht zur Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte (oder verbundene Unternehmen), für den eigenen Gebrauch des Kunden innerhalb seines Unternehmens, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unabdingbare Mindestmaß beschränkt ist. Bei individuell für den Kunden erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, die einen Bezug zum Service aufweisen, erhält der Kunde während der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Leistung für den eigenen Gebrauch innerhalb seines Unternehmens.
4.17 Kundendaten (Eigentum und lizenzierte Nutzungen)
(a) Eigentum. Der Kunde behält sämtliche Rechte an den Geschäftsdaten, die er in den Service hochlädt oder sonst in diesen einbringt („Kundendaten“), einschließlich Lieferantenstammdaten, Artikeldaten, Rechnungen, Zuordnungen (Mappings), Konfigurationen und Organisationseinstellungen. Personenbezogene Daten innerhalb der Kundendaten unterliegen weiterhin dem AVV, soweit Heptic als Auftragsverarbeiter tätig wird.
(b) Primärnutzung (im Auftrag des Kunden). Heptic darf Kundendaten verarbeiten, um den Service für den Kunden bereitzustellen, abzusichern, zu warten, zu unterstützen und zu betreiben (einschließlich Hub, mandantenbezogener Analytics und Harness), und zwar als Auftragsverarbeiter nach dem AVV, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.
(c) Lizenzierte Sekundärnutzungen. Der Kunde räumt Heptic eine weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz ein, Kundendaten für die nachstehenden Sekundärzwecke zu nutzen, und zwar für die Laufzeit des Vertrags und danach, soweit erforderlich, ausschließlich zur Erfüllung der nachstehenden Zwecke. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, handelt Heptic für diese Sekundärzwecke als eigenständiger Verantwortlicher (nicht auf Grundlage von Weisungen des Kunden nach Art. 28 DSGVO), wie in der Datenschutzerklärung (Web-App) näher beschrieben. Soweit Ergebnisse so anonymisiert sind, dass sie sich nicht mehr auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, findet die DSGVO auf diese Ergebnisse keine Anwendung; Kundendaten, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, bleiben nach Punkt 8 geschützt und dürfen weiterhin nur in dem nach diesem Punkt 4.17 zulässigen Umfang genutzt werden.
4.17.1 Kohorten-Benchmarks und Vergleichskennzahlen (gemeinsame Produktfunktion)
Heptic darf Kundendaten mit Daten anderer Kunden zusammenführen, um aggregierte, kohortenbasierte Statistiken zu berechnen (zum Beispiel durchschnittliche Stückpreise oder Stückpreisverteilungen für ein Produkt oder eine Klassifikation innerhalb einer Kohorte nach Region, Küchenrichtung oder Betriebsgröße), und darf diese Statistiken anderen Kunden im Service anzeigen.
Regeln
- Rohdaten des Kunden, Rechnungsdokumente und identifizierbare Einkäufe des Kunden auf Positionsebene werden anderen Kunden nicht offengelegt.
- Kohortenergebnisse werden nur unter Einhaltung von Datenschutz- und Vertraulichkeitsschwellenwerten veröffentlicht, die Heptic implementiert hat (einschließlich k-Anonymität der beitragenden Organisationen, derzeit ausgelegt auf mindestens fünf Organisationen je Kohortenzelle, sowie Unterdrückung oder Erweiterung von Zellen, die den Schwellenwert nicht erreichen).
- Die Ergebnisse sind statistischer Natur (Durchschnittswerte, Verteilungen, Indizes, Abstände zu Vergleichsbetrieben); sie ordnen keinem namentlich bezeichneten Kunden einen Wert zu.
- Die Daten des Kunden können eine Kohortenverteilung beeinflussen, auch wenn der Kunde die beitragenden Organisationen nicht rückidentifizieren kann.
Widerspruch
Der Kunde kann der Einbeziehung seiner Kundendaten in Kohorten-Benchmarks in Textform widersprechen. Nach einer angemessenen Umsetzungsfrist wird Heptic die Daten dieses Kunden nicht mehr in neue Kohortenberechnungen einbeziehen. Bereits veröffentlichte historische Aggregate, die keine identifizierbaren Kundendaten mehr enthalten, müssen nicht neu berechnet werden. Ein Widerspruch gegen die Einbeziehung in Kohorten verpflichtet Heptic nicht, dem Kunden die Möglichkeit zu entziehen, aus Daten anderer Kunden gebildete Kohorten einzusehen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
4.17.2 Lieferanten- bzw. produzentenseitige Services („Heptic für Produzenten“)
Heptic darf Services für Lieferanten, Produzenten, Großhändler und vergleichbare Gegenparteien entwickeln und betreiben („Produzentenservices“). Die Nutzung von Kundendaten für Produzentenservices ist wie folgt beschränkt:
(a) Phase A. Anonymisierte bzw. aggregierte Marktsignale (Standardfall). Heptic darf Kundendaten nur in anonymisierter oder aggregierter Form, die weder den Kunden noch seine Betriebsstätten noch natürliche Personen identifiziert, nutzen, um Produzentenservices Marktstatistiken, Nachfragesignale, Kategorietrends und vergleichbare Erkenntnisse bereitzustellen. In Phase A wird keine Liste mit der Identität des Kunden, seinen Standorten oder seiner identifizierbaren Bestellhistorie an Produzenten weitergegeben.
(b) Phase B. Identifizierbare geschäftliche Verbindung (nur mit Opt-in). Die Weitergabe identifizierbarer Kundendaten an einen bestimmten Produzenten (einschließlich des Onboardings dieses Produzenten anhand des Lieferantendatensatzes des Kunden, der Ermöglichung von Bestellungen, produzentenseitiger Analysen über diesen Kunden oder einer den Kunden namentlich nennenden „Kundenanalyse“) erfordert eine gesonderte aktive Handlung des Kunden im Service (Verbindungs- bzw. Freigabezustimmung) für diesen Produzenten oder diese Produzentengruppe. Der Kunde kann eine Verbindung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; Heptic wird nach dem Widerruf innerhalb einer angemessenen Frist keine neuen identifizierbaren Offenlegungen mehr vornehmen.
(c) Heptic darf anonymisierte Erkenntnisse aus Kundendaten nutzen, um Produzentenservices allgemein zu verbessern (Modelle, Taxonomien, Qualität des Abgleichs), ohne die Identität des Kunden offenzulegen.
4.17.3 Produktverbesserung und Modellqualität
Heptic darf Kundendaten nutzen, um den Service zu verbessern, einschließlich Klassifikationstaxonomien, OCR- und Mapping-Qualität, Suche und Qualität der KI-Vorschläge, sofern
- für Training oder Evaluierung, die die von Heptic kontrollierte Verarbeitungsumgebung in der EU verlassen, soweit praktikabel anonymisierte, pseudonymisierte oder aggregierte Daten verwendet werden; und
- Kundendaten nicht an Dritte verkauft werden.
4.17.4 Produkt- und Nutzeranalysen (Telemetrie)
Heptic darf technische Ereignisse und Nutzungsereignisse darüber verarbeiten, wie Nutzer mit dem Service interagieren (zum Beispiel Nutzung von Funktionen, Funnel-Schritte, Performance-Messwerte, Fehlerraten, Kennzahlen zur Nutzungsintensität auf Organisationsebene), um das Produkt zu betreiben, abzusichern und zu verbessern. Dies umfasst Nutzeranalysen auf Ebene authentifizierter Bediener und Organisationen. Heptic verkauft Nutzeranalysen nicht an Dritte. Optionale, nicht unbedingt erforderliche Analysewerkzeuge werden nur wie in der Datenschutzerklärung (Web-App) offengelegt und, soweit erforderlich, mit Einwilligung eingesetzt.
4.17.5 Interner Vertrieb, Customer Success und Marketing
Heptic darf Informationen auf Konto-, Organisations- und Nutzungsebene (zum Beispiel Tarif, Anzahl der Nutzerplätze, Abrechnungsstatus, Region, Anzahl der Betriebsstätten, Nutzung von Funktionen, Supporthistorie und aggregierte Bandbreiten des Ausgabenvolumens) für interne Vertriebs-, Customer-Success-, Onboarding-, Kundenbindungs- und B2B-Marketingaktivitäten nutzen, die sich an die geschäftlichen Ansprechpersonen des Kunden richten.
Regeln
- Rechnungsbilder, vollständige Lieferantenpreislisten und sonstige detaillierte Einkaufsinhalte werden nicht als Werbematerial verwendet und nicht an unbeteiligte Interessenten weitergegeben.
- Elektronische Werbung an natürliche Personen stützt sich auf die in der Datenschutzerklärung (Web-App) beschriebene Rechtsgrundlage (vertragsbezogene Kommunikation bzw. Einwilligung, soweit erforderlich).
- Der Kunde kann der Nutzung seiner geschäftlichen Kontaktdaten für Direktwerbung nach Art. 21 DSGVO widersprechen; transaktionale Kommunikation im Zusammenhang mit dem Service bleibt zulässig.
4.17.6 Research-Feeds sowie öffentliche und kontextbezogene Daten
Heptic darf anonymisierte oder aggregierte Kundendaten mit Daten, die nicht vom Kunden stammen (öffentliche Statistiken, Wetterdaten, Kalender, Lieferantenkataloge), zusammenführen, um kontextbezogene Analysen für Kunden zu erstellen, vorbehaltlich der Punkte 4.17.1 und 4.17.2.
4.17.7 Kein Verkauf personenbezogener Daten
Heptic verkauft keine personenbezogenen Daten. Die kommerzielle Nutzung anonymisierter Statistiken und von Produzentenservices nach diesem Punkt 4.17 stellt keinen Verkauf der Identität des Kunden oder personenbezogener Daten dar.
4.18 KI-Funktionen
Soweit der Service KI-gestützte Funktionen umfasst (einschließlich Vorschlägen, Extraktion, Anreicherung, Chat oder Playbooks), nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass (a) KI-Ergebnisse Vorschläge sind und das fachliche Urteil des Kunden nicht ersetzen; (b) Änderungen am maßgeblichen Datenbestand im Hub eine Bestätigung durch einen Bediener erfordern, soweit das Produkt dies vorsieht; (c) der Kunde keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO vorsätzlich übermitteln darf, sofern nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung eine solche Verarbeitung abdeckt; und (d) die als Unterauftragsverarbeiter beauftragten Modellanbieter im AVV bzw. in der Datenschutzerklärung (Web-App) aufgeführt sind.
5. Entgelt und Zahlung
5.1 Preise
Es gelten die im Angebot, in der Preisliste oder beim Checkout angegebenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise Nettobeträge in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stripe Tax oder vergleichbare Mechanismen können die anwendbare Umsatzsteuer berechnen und einheben.
5.2 Abrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, werden Abonnemententgelte für den vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt. Die Zahlung ist wie auf der Rechnung angegeben oder über den Zahlungsdienstleister beim Checkout fällig.
5.3 Verzug
Im Fall des Zahlungsverzugs kann Heptic die gesetzlichen Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten verrechnen und den Zugang zum Service nach vorheriger Ankündigung bis zur Begleichung der offenen Beträge sperren.
5.4 Preisanpassung
Heptic kann wiederkehrende Entgelte einmal pro Kalenderjahr mit einer Vorankündigung von vier Wochen auf Grundlage von Kostenänderungen (einschließlich Kosten für Infrastruktur, Energie, Personal und Lizenzen Dritter) anpassen. Übersteigt eine Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten 10 %, kann der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung durch Erklärung in Textform binnen zwei Wochen ab Zugang der Erhöhungsmitteilung kündigen.
6. Gewährleistung und Verfügbarkeit
6.1 Gewährleistung
Heptic leistet Gewähr dafür, dass der Service bei bestimmungsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel nachvollziehbar zu beschreiben.
6.2 Abhilfe
Im Fall eines Mangels wird Heptic nach seiner Wahl verbessern oder austauschen. Gelingt die Verbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Kunde das Entgelt anteilig mindern oder aus wichtigem Grund kündigen.
6.3 Verfügbarkeit
Sofern nicht schriftlich ein höheres SLA vereinbart ist, strebt Heptic eine wirtschaftlich angemessene Verfügbarkeit des produktiven Service an, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten (soweit praktikabel angekündigt), höhere Gewalt, Ausfälle von Netzwerken Dritter oder Cloud-Regionen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Heptic sowie missbräuchliche Nutzung durch den Kunden.
7. Haftung
7.1 Unbeschränkte Haftung
Heptic haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich schriftlich übernommene Garantien.
7.2 Leichte Fahrlässigkeit
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Heptic nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Haftungshöchstbetrag
Vorbehaltlich Punkt 7.1 ist die Gesamthaftung von Heptic aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag in jedem Vertragsjahr auf die vom Kunden an Heptic für den Service in diesem Vertragsjahr gezahlten Nettoentgelte beschränkt.
7.4 Haftungsausschlüsse
Vorbehaltlich Punkt 7.1 haftet Heptic nicht für entgangenen Gewinn; für Datenverlust, soweit der Kunde es unterlassen hat, unter Nutzung der verfügbaren Exportfunktionen angemessene Datensicherungen durchzuführen; für mittelbare Schäden oder Folgeschäden; oder für Entscheidungen, die der Kunde im Vertrauen auf KI-Vorschläge ohne angemessene menschliche Prüfung trifft.
7.5 Inhalte des Kunden
Heptic haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von Daten, die der Kunde hochlädt oder die auf Anweisung des Kunden aus Systemen Dritter bezogen werden.
8. Vertraulichkeit
8.1 Gegenseitige Vertraulichkeit
Jede Partei hat sämtliche nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Fall hat die offenlegende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich zu informieren).
8.2 Anlagen zur beruflichen Verschwiegenheit
Soweit Anlage 2 oder Anlage 3 anwendbar ist, gehen deren Bestimmungen für die darin geregelten Angelegenheiten vor.
9. Datenschutz
Die Parteien haben das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten. Soweit Heptic personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1). Die eigene Verarbeitung durch Heptic als Verantwortlicher ist in der Datenschutzerklärung (Web-App) und der Datenschutzerklärung (Website) beschrieben.
10. Referenz
Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf Heptic den Kunden in Marketingmaterialien und auf heptic.de als Kundenreferenz (Name und Logo) nennen. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich, sofern der Kunde Unternehmer ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Abtretung
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige Zustimmung von Heptic in Textform abtreten. Heptic darf an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung oder einer Veräußerung des Unternehmens abtreten.
12.2 Mitteilungen
Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen in Textform an die von den Parteien zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten (einschließlich E-Mail).
12.3 Gesamte Vereinbarung
Dieser SaaS-Vertrag bildet gemeinsam mit den Angebots- bzw. Checkout-Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen, den Preislisten und den Anlagen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über seinen Gegenstand und ersetzt sämtliche früheren Verhandlungen über diesen Gegenstand.
12.4 Sprache
Sofern eine deutsche Fassung dieses SaaS-Vertrags besteht, ist bei Abweichungen die deutsche Fassung maßgeblich.
Verantwortlicher bzw. Anbieter
Tapgo GmbH
Hillerstraße 7/32
1020 Wien
Österreich
FN 661744 d, Handelsgericht Wien
E-Mail: benedikt@heptic.de
Website: https://heptic.de
App: https://app.heptic.de
Geschäftsführer: Benedikt von Keyserlingk, Martin Peutz